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Recht & Pflichten

BFSG 2025: Was Arztpraxen jetzt bei ihrer Website beachten mussen

TR Timo Radecke 13. Juni 2026 6 Min. Lesezeit

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstarkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet Unternehmen die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten, diese nach dem Standard WCAG 2.1 Level AA barrierefrei zu gestalten. Das klingt nach einem Problem fur grosse Konzerne. Ist es aber auch fur Arztpraxen - zumindest fur viele.

Wer ist betroffen

Das BFSG gilt fur alle Unternehmen die digitale Dienstleistungen erbringen. Eine Arztpraxis mit Kontaktformular auf der Website erbringt eine digitale Dienstleistung. Das Formular gilt als "elektronischer Geschaftsverkehr" im Sinne des Gesetzes.

Ausgenommen sind explizit Kleinstunternehmen - Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro. Fur diese Praxen gilt das BFSG nicht. Fur alle anderen schon.

Praxis mit 2 Arzten, 3 MFA und 1,5 Mio. EUR Abrechnungsvolumen? Kleinstunternehmen, nicht betroffen. Grossere Gemeinschaftspraxis? Muss pruefen.

Was konkret geandert werden muss

WCAG 2.1 Level AA ist kein unuberwindbares Regelwerk. Die wichtigsten Anforderungen fur eine typische Praxis-Website:

  • Farbkontrast: Text auf farbigem Hintergrund muss ein Kontrastverhaltnis von mindestens 4,5:1 haben. Viele Praxis-Websites scheitern hier am hellgrauen Fliesstext.
  • Alt-Texte: Jedes inhaltliche Bild braucht einen beschreibenden Alt-Text. Dekorative Bilder bekommen alt="".
  • Formular-Labels: Jedes Eingabefeld braucht eine korrekte, verknupfte Beschriftung. Placeholder-Text allein genugt nicht.
  • Tastaturnavigation: Alle Funktionen mussen ohne Maus nutzbar sein. Navigation, Links, Formular-Senden - alles per Tab erreichbar.
  • Uberschriftenstruktur: H1 einmal pro Seite, H2 und H3 logisch verschachtelt. Keine Uberschriften nur fur optische Effekte nutzen.
  • Barrierefreiheitserklarung: Pflichtdokument das auf jeder Seite verlinkt sein muss. Beschreibt welche Anforderungen erfullt sind und welche nicht.

Was passiert wenn nichts gemacht wird

Seit dem 28. Juni 2025 konnen Abmahnungen durch qualifizierte Verbande und Einrichtungen erfolgen. Die Marktuberwachungsbehorden der Bundeslander sind fur die Durchsetzung zustandig. Konkrete Busgeldsummen sind je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.

Realistisch betrachtet: Die ersten Wellen von Abmahnungen kommen erfahrungsgemass nicht sofort nach dem Stichtag. Aber der Ruckstand wachst und irgendwann kommt die Abmahnung. Besser jetzt handeln als reaktiv unter Druck.

Was eine Praxis konkret tun kann

Schritt 1: Prufen ob die Praxis uberhaupt unter das BFSG fallt (Mitarbeiterzahl und Umsatz checken). Schritt 2: Wenn ja - Website auf die wichtigsten Schwachstellen prufen lassen. Die meisten bestehenden Praxis-Websites scheitern an Kontrasten und Formular-Labels. Schritt 3: Barrierefreiheitserklarung erstellen und verlinken. Das geht auch bevor alle technischen Massnahmen umgesetzt sind.

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Barrierefreiheit ist kein reiner Kostenfaktor

Eine barrierefreie Website funktioniert fur alle Patienten besser. Guter Farbkontrast hilft altere Patienten mit schlechterem Sehvermogen - und das ist die Kernzielgruppe vieler Arztpraxen. Klare Formularfelder reduzieren Fehlermeldungen und Anfragen die halb ausgefullt ankommen. Tastaturnavigation nutzen auch Patienten die kein Touchpad haben.

Barrierefreiheit ist Usability fur alle. Und Usability ist das was am Ende Patienten zu Anfragen macht.

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