Barrierefreiheit ab 2025 Pflicht
BFSG: Ihre Praxis-Website muss barrierefrei werden
Das Barrierefreiheitsstarkungsgesetz (BFSG) gilt ab dem 28. Juni 2025. Arztpraxen die digitale Dienstleistungen anbieten - also z.B. ein Kontaktformular auf ihrer Website haben - sind betroffen. Wir prufen Ihre Website und machen sie BFSG-konform.
Kostenlose BFSG-Prufung anfragenWas das BFSG bedeutet
Das Barrierefreiheitsstarkungsgesetz setzt die europaische Barrierefreiheitsrichtlinie (EAA) in deutsches Recht um. Es verpflichtet Unternehmen und Praxen, die digitale Dienstleistungen erbringen, diese nach dem Standard WCAG 2.1 Level AA barrierefrei zu gestalten.
Konkret heisst das: Ihre Website muss auch von Menschen mit Sehbehinderungen, eingeschrankter Motorik oder kognitiven Einschranken genutzt werden konnen. Das ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht - es erschliesst Ihrer Praxis auch eine Patientengruppe die aktuell Ihre Website nicht nutzen kann.
Was wir prufen und umsetzen
Farbkontraste
Text auf Hintergrund muss ein Kontrastverhaltnis von mindestens 4,5:1 erfullen. Viele Praxis-Websites scheitern hier an hellgrauem Text.
Alt-Texte fur Bilder
Jedes Bild auf Ihrer Website braucht einen beschreibenden Alt-Text fur Screenreader. Dekorative Bilder werden korrekt ausgeblendet.
Tastaturnavigation
Alle Funktionen mussen ohne Maus bedienbar sein. Das betrifft vor allem Formulare, Navigation und interaktive Elemente.
Formular-Labels
Jedes Formularfeld braucht eine korrekte, verknupfte Beschriftung. "Ihr Name" als Placeholder reicht nicht.
Uberschriftenstruktur
H1, H2, H3 mussen logisch gegliedert sein. Screenreader nutzen Uberschriften zur Navigation.
Barrierefreiheitserklarung
Pflichtdokument das auf Ihrer Website verlinkt sein muss. Wir erstellen es nach dem offiziellen Muster der Bundesbehorden.
Haufige Fragen zur Barrierefreiheit
Das BFSG gilt fur alle Unternehmen die digitale Dienstleistungen erbringen. Es gibt eine Ausnahme fur Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter, unter 2 Mio. EUR Jahresumsatz). Fur grosse Einzelpraxen mit mehr Mitarbeitern gilt das Gesetz vollumfanglich - prufen Sie Ihre Zahlen.
Ja, in den meisten Fallen. Wir prufen Ihre bestehende Website auf BFSG-Schwachstellen und beheben sie gezielt - ohne kompletten Neuaufbau. Bei alten, technisch eingeschrankten Websites kann ein Neubau gunstiger sein als aufwandige Nachrussung.
Ja. Barrierefreiheitsmassnahmen verbessern fast immer auch die allgemeine Usability. Gute Farbkontraste helfen Menschen mit schlechter Beleuchtung oder alteren Displays. Klare Formular-Labels helfen jedem. Tastaturnavigation nutzen auch Menschen die keine Maus haben - z.B. im Rollstuhl.
Kostenloser Webseiten-Check für Ihre Praxis
Schriftlicher Bericht in 48h · Kein Verkaufsgespräch · Kostenlos